1. Nichtantritt und vorzeitige Abreise
Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig mitzuteilen. Die Verpflichtung zur Bezahlung des Mietzinses richtet sich nach den Stornierungsbedingungen unter Punkt 7.
Wird die vereinbarte Mietdauer nicht vollständig eingehalten, ist dennoch der ganze Mietzins für die vereinbarte Dauer zu entrichten.
2. Übernahme der Wohnung
Beanstandungen betreffend die Wohnung und das Inventar sind dem Vermieter bei der Übernahme mitzuteilen. Andernfalls wird angenommen, dass die Wohnung samt Inventar im vereinbarten, vertragsgemässen und guten Zustand übernommen wurde.
3. Sorgfalt und Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten und das Inventar sorgfältig zu behandeln und vor Schäden zu bewahren.
Am Ende der Mietzeit sind die Wohnung sowie sämtliche Schlüssel und Zubehörteile zurückzugeben. Beschädigte oder unbrauchbare Gegenstände sind umgehend zu melden. Vom Mieter verursachte Schäden sind von ihm zu ersetzen.
Reparaturen dürfen nur nach Absprache mit dem Vermieter vorgenommen werden.
4. Nutzung und Belegung
Der Mieter darf nichts vornehmen, was dem Haus oder dem Inventar schadet. Schäden oder erkennbare Mängel sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Eine vollständige oder teilweise Untervermietung ist nicht gestattet. Die Wohnung darf nur von der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anzahl Personen bewohnt werden.
Jeder Gegenstand hat seinen vorgesehenen Platz. Gegenstände und Möbel dürfen innerhalb der Wohnung nicht umgestellt werden.
5. Beschädigungen und Abflüsse
Vom Mieter selbst verursachte Beschädigungen am Haus oder am Inventar sind von ihm zu tragen.
In Toiletten und Abflüsse dürfen keine Gegenstände geworfen werden, die Verstopfungen verursachen können.
6. Unbewohnbarkeit der Wohnung
Sollte die Wohnung beispielsweise infolge eines Elementar-, Wasser- oder Feuerschadens nicht bewohnbar sein, wird der Mieter vom Vermieter umgehend informiert.
Eine bereits geleistete Anzahlung wird unverzüglich und vollständig zurückerstattet. Der Vermieter bietet keine Ersatzunterkunft an.
7. Stornierungsbedingungen
Bei einer Stornierung bleibt der Mieter zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses in folgendem Umfang verpflichtet:
| Zeitpunkt der Stornierung vor Mietbeginn | Anteil des vereinbarten Mietzinses |
|---|---|
| 6 Monate oder mehr | 20 % |
| Mindestens 4 Monate, aber weniger als 6 Monate | 30 % |
| Mindestens 3 Monate, aber weniger als 4 Monate | 40 % |
| Mehr als 2 Monate, aber weniger als 3 Monate | 50 % |
| Genau 2 Monate | 75 % |
| Weniger als 2 Monate | 100 % |
Diese Bedingungen gelten auch für kurzfristige Buchungen. Bei einer Stornierung weniger als zwei Monate vor Mietbeginn werden daher 100 % des vereinbarten Mietzinses fällig, auch wenn die Buchung erst einen Monat oder zwei Wochen vor Mietbeginn vorgenommen wurde.
8. Hausordnung und Rücksichtnahme
Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und auf andere Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
9. Anwendbares Recht
Soweit diese Bedingungen keine besonderen Bestimmungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Massgebend ist schweizerisches Recht.
10. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Mietvertrag gilt der Wohnort des Vermieters als Gerichtsstand.